Datenschutz im Alltag

By Presidente | October 5, 2011

In der Anfangszeit der Telekommunikation wurden Verbindungen noch per Hand hergestellt und von den Mitarbeitern zwecks Rechnungsstellung notiert. Diese Methode erlaubte es den staatlichen Behörden im Zuge von Ermittlungen auch auf die Telefondaten verdächtiger Personen zurückzugreifen. Jedoch änderte dies sich durch den technischen Fortschritt und die Verwendung von Computern zur Erstellung von Verbindungen schlagartig, sodass Telekommunikationsdaten den Behörden nicht mehr vorlagen.

Die Situation heute

Second Senate 1989

Bundesgerichtshof - Image via Wikipedia

Heute nimmt die Menge der ausgetauschten Daten immer mehr zu, was vor allem am durchschlagenden Erfolg des Internets festzumachen ist. In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001, die weitestgehend übers Internet geplant wurden, traten immer mehr Stimmen auf, die eine staatliche Datenspeicherung verlangten. Im Zuge dieses Prozesses verabschiedete die EU Kommission eine Richtlinie nach der alle Mitgliedsstaaten der EU Reformen in diesem Bereich tätigen mussten. 2007 war es dann soweit und die deutsche Bundesregierung verabschiedete ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Demnach mussten Telefondienstleister Daten von Telefon- und Mobilfunkgesprächen, sowie von Internetzugänge und dem E-Mail Verkehr auf Vorrat gespeichert werden. Die Speicherzeit wurde auf mindestens 6 und höchstens 7 Monate festgelegt. Bei unerlaubter Weitergabe von Personendaten konnten Telekommunikationsunternehmen zu hohen Geldbußen verurteilt werden.
Das Gesetz rief jedoch auch viele Gegner auf den Posten, welche vor allem die Überwachung von Staatsbürgern ohne jeglichen Verdacht einer Straftat, sowie die verlorene Anonymität im Internet beklagten. Dies ging soweit, dass sich das Bundesverfassungsgericht einer Klage der Gegner annahm und im März 2009 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und nichtig erklärte. Seit dem 2. März ist das Gesetz außer Kraft und in Deutschland werden keine Daten mehr auf Vorrat gespeichert.

Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung

Bau-EU

Image via Wikipedia

Die EU Kommission schickte eine erste Abmahnung an das Justizministerium Deutschlands, da die Vorgaben aus dem Jahre 2004 noch nicht umgesetzt sind. Zudem kommt die Forderung nach einer schnellen Gesetzesregelung in Folge der Anschläge in Norwegen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass eine Vorratsdatenspeicherung unter anderen Gesichtspunkten nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Diese Aspekte lassen darauf schließen, dass in naher Zukunft ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von der Bundesregierung verabschiedet wird. Die Daten aller Bundesbürger werden dann voraussichtlich wieder gespeichert.

One Response to “Datenschutz im Alltag”

  1. Constantin Says:
    October 11th, 2011 at 23:54

    Wesentlich bedenklicher finde ich in diesem Zusammenhang die zunehmende “Datensammel-Wut” von Privatunternehmen und die gleichzeitige Blauäugigkeit des Großteils der Nutzer (z.B. von Sozialen Netzwerken).

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