Entscheidung bzgl. Volksverhetzungsparagraph gefallen, ist diese sinnvoll?

By Sandro Rossi | October 7, 2010

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat endlich eine Entscheidung bzgl. des Volksverhetzungsparagraphen getroffen. In seinem Beschluss legte das Gericht fest, dass es mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar ist, jegliche Beschönigung des NS-Regimes zu bestrafen. Nachträglich wurde nun auch festgelegt, dass der Aufmarsch von Neonazis im fränkischen Wunsiedel 2005 verboten ist. Diese Verbot ist ursprünglich durch die Vorschrift begründet worden.

Der Rechtsextremist Jürgen Rieger, der von einigen Wochen verstarb, hatte eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Bundesverfassungsgericht 2005 den unter dem Namen bekannten Rudolf-Heß-Gedenkmarsch der Neonazis in Wunsiedel nicht gestattet hatte.

Bundesverfassungsgericht mit deutlicher Rechtsprechung

Second Senate 1989

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Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts äußerte sich zu seiner Entscheidung dahingehend, dass der Volksverhetzungsparagrah 130 Strafgesetzbuch nicht zu den allgemeinen Gesetzen gezählt werden kann, da er sich nicht grundsätzlich gegen die Beschönigung totalitärer Regime, die aus Willkür entstanden sind und handeln, richtet, sondern einzig und allein Aussagen in Bezug auf den Nationalsozialismus bestraft werden sollen.

Im Allgemeinen darf der Grundgesetzartikel der Meinungsfreiheit ja nur durch allgemeine und nicht gegen spezielle Ansichten gerichtete Gesetzte abgeändert werden. Dennoch hat sich das Bundesverfassungsgericht hier für diese Ausnahme entschieden, da es in Anbetracht des Verbrechens und der Schreckensherrschaft der Nazis notwendig ist, diese Ausnahme zu schaffen.

Der Entschluss ist sinnvoll, denn auch Sicht der Richter des Bundesverfassungsgerichts impliziert vor allem Nazi-Propaganda spezielle Risiken. In Deutschland darf es nicht toleriert werden, dass man die Nazi-Herrschaft in irgendeiner Art und Weise befürwortet. Es könnte im Ausland Beunruhigung auslösen und diese Äußerungen, die zu Aggressionen und Rechtsbruch aufrufen, könnten enthemmend auf die Anhänger wirken.

Neulinge im Bundestag, was tun Sie dort?

By Hannes | September 30, 2010

Die allermeisten der 203 neuen Abgeordneten haben bereits politische Erfahrung auf Landes- oder Kommunalebene oder innerhalb der Parteien gesammelt. Für sie ist die Arbeit eines Parlaments gar nichts so Neues. Als Politikneulinge kann man sie deshalb nicht wirklich bezeichnen. Sie sind mit politischer Arbeit vertraut, so dass es kaum einer Einarbeitung bedarf. Sie haben bestimmte Politikfelder, die sie besonders interessieren und in denen sie sich ein entsprechendes Expertenwissen angeeignet haben.

Arbeitsparlament Bundestag

BERLIN - OCTOBER 27:  Members of the Bundestag...

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Dieses Expertenwissen brauchen sie auch im Bundestag, das sich als Arbeitsparlament versteht. Arbeitsparlament bedeutet, dass die Hauptarbeit des Parlamentes nicht innerhalb des Plenarsaals stattfindet, sondern in spezialisierten Ausschüssen. Diese Ausschüsse bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten, wobei die Sitzverteilung des Bundestags übernommen wird. Hier werden Gesetze entworfen oder Gesetzentwürfe der Regierung abgeändert.

Neulinge der Regierungskoalition im Vorteil

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist es logisch, dass in den Ausschüssen vor allem die neuen Abgeordnete der Regierungsparteien ihre Ideen stärker einbringen können, nichtsdestotrotz haben die neuen Abgeordneten der Opposition vor allem bei Anfragen an die Regierung oder aber auch bei Debatten die Möglichkeit mit ihren Standpunkte bei den Wählern zu werben. Nicht zuletzt auch innerhalb der Fraktion ihrer Partei haben die Neulinge die Möglichkeit ihr Wissen und ihre Ideen darzulegen, etwa wenn ein Gesetz innerparteilich für Kontroversen sorgt. Dies ist besonders im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl und einen möglichen Platz auf der Landesliste oder als Direktkandidat wichtig.

Ist das FDP-Steuermodell wirklich gut?

By Sandro Rossi | September 30, 2010

Die FDP hat im Zusammenhang mit ihrem diesjährigen Wahlprogramm ein “Drei-Stufen-Steuermodell” vorgestellt. Dieses Modell soll den Forderungen nach einem vereinfachten Steuersystem nachkommen und beinhaltet einen Drei-Stufen-Tarif von zehn, 25 und 35 Prozent. Der grundsätzliche Freibetrag eines jeden Bürgers liegt bei 8004 Euro. Dieser Freibetrag gilt für Kinder und Erwachsene. Alle Einkommen bis zu 20.000 Euro fallen im System unter die Kategorie des zehnprozentigen Steuersatzes. Der 25-prozentige Satz ist für den Einkommensbereich von 20.000 bis 50.000 Euro geplant und für höhere Einkommen gelten die 35 Prozent. Das Ergebnis soll die Steuerlasten der Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 35 Milliarden Euro mindern. Zusätzlich wird geplant, den Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie- und Gastronomiebranche zu reduzieren.

FDP-Steuermodell finanzierbar und lukrativ

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Meiner Meinung nach ist das FDP-Steuermodell finanzierbar und lukrativ. Es fördert den sozialen Ausgleich und mindert die Steuerlasten der Bundesbürger. In den letzten Jahren wurden insbesondere die Haushaltskassen des Mittelstandes belastet. Durch das neue Steuermodell wird eben diese Last reduziert und die “soziale Schere” Deutschlands wird in ihrer Entwicklung gehemmt. Die zentrale Frage ist jedoch, woher der Staat das nötige Geld nehmen wird, wenn die Haushalte weniger Steuern leisten und somit die Einnahmen der Staatskasse sinken. Die Bundesbürger möchten nämlich nicht auf sonstige Leistungen des Staatshaushaltes verzichten müssen, weil die Steuerpolitik auf “bürgerfreundlich” umgestellt wurde. Sollte es dem Staat jedoch gelingen, an einigen Ecken Einsparungen zu treffen und dem Bürger letztendlich dieselben Leistungen zu bieten, wird das Steuermodell der FDP ein voller Erfolg. Der Bürger muss jedoch vorerst in die Zukunft schauen, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble äußerte sich, vor 2013 keinen Umbau des Steuersystems durchzuführen.

Wer erhält den Spitzenposten der EU?

By Sandro Rossi | September 23, 2010

Wenige Tage vor dem Sondergipfel versucht man verzweifelt, die Anzahl der potentziellen Bewerber für die Spitzenposten in der EU zu reduzieren.

EU-Sondergipfel

European Union

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Am Donnerstag findet der EU-Sondergipfel statt um den EU-Ratspräsidenten und den EU-Außenminister zu wählen. Hier kommen natürlich länderspezifische, als auch politische Freundschaften bei dem Postenpoker ins Spiel.
Das besondere ist, dass dieser Poker erst durch die Ratifizierung des Lissabon Vertrages zustande gekommen ist. Der Vetrag sieht vor, den Posten eines ständigen EU-Ratspräsidenten und die eines Gesamt-EU Außenministers zu schaffen.
Das Problem bei diesem Poker ist, dass jedes Land seinen eigenen Favoriten hat oder sich nur auf einen bestimmten potenziellen Kandidaten festlegen will. Hier geht es nicht nur um das Außenbild Europas, sondern hier werden knallharte Verhandlungen geführt, welcher Posten an welches Land geht und das bei 2 zu besetzenden Posten bei insgesamt 27 Mitgliedsstaaten.

Kandidatensuche im Vorfeld

Daher versucht man im Vorfeld, den einen oder anderen Kandidaten auszuklammern, denn, am 19.11., möchte man gerne geschlossen die jeweiligen Kandidaten präsentieren und somit auch zügig zu einer Wahl kommen. Doch dies scheint in der momentanen Situation sehr schwierig zu werden, da zu einem Beschluss die qualifizierte Mehrheit der 27 Mitgliedsstaaten notwendig ist. Doch dies scheint noch in weiter Ferne zu liegen und man hofft auf dem Sondergipfel zu einem Ergebnis kommen zu können.

Die Pläne der neuen Deutschen Regierung

By Sandro Rossi | September 16, 2010

Die deutsche Regierung hat sich wieder viele neue Ziele gesetzt. Doch können Sie diese auch einhalten?

Bahr mit großen Plänen

reichstag

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Ein grundlegender Gedanke der Schwarz-Gelben-Koalition liegt z.B. darin, den Gesundheitsfond völlig umzustrukturieren. Wie Gesundheitsminister Daniel Bahr mitteilt, sollen gesetzliche Krankenkassen auf längere Zeit die Beiträge selbst erheben und veranlassen können. Mit der Umsetzung der Gesundheitsreform wird aber voraussichtlich nicht vor 2011 zu rechnen sein. Weiter werden die Steuern für selbständige, mittelstarke Unternehmen im Bereich Krankenversicherung gesenkt. So sieht es der neue Gesundheitsplan vor. Ferner wird das Kindergeld um 20 Euro erhöht und der Kinderfreibetrag angehoben. Diese Maßnahmen werden schon Ende Januar in Kraft treten.

 

Online-Strategie geändert

Was das Internet angeht, hat die Koalition vereinbart, zunächst keine Durchsuchungen via Onlinekontrollen zu genehmigen. Dies gilt allerdings nicht für kinderpornografische Websiten. Diese werden unwiderruflich und ohne Vorwarnung gelöscht und deren Betreiber zur Rechenschaft gezogen.
Seiten, auf denen man etwas kaufen kann, müssen ab Anfang des Jahres ein extra Feld aufweisen, in dem man den Kauf sicherheitshalber ein weiteres Mal bestätigen muss. So sollen ungewollte Verträge ausgeschlossen werden.

Um Datenmissbrauch vorzubeugen, soll zum einen das Datenschutzrecht geprüft werden und zum anderen der “Selbstdatenschutz” erleichtert werden. Diesbezüglich wird eine “Stiftung Datenschutz” gegründet werden.

Kampf den Lebensmittelimitaten

Lebensmittelimitate sollen klar gekennzeichnet werden. Angaben über die Inhaltsstoffe werden prozentual vom empfohlenen Tagesbedarf angegeben. Im Gespräch ist außerdem eine Senkung der Umsatzsteuer im Restaurantbetrieb. Dies wird jedoch noch zu klären sein und hängt in großem Maße mit der Mehrheitsentscheidung der Wirte zusammen.

Ein Tempolimit auf Autobahnen und eine PKW Maut wird es nicht geben. Punkte in Flensburg sollen verständlicher gemacht werden und einfacher löschbar sein. Nur stellt sich nun die Frage, was davon wirklich eingehalten und umgesetzt werden kann. Sind es wie leider wie so oft “leere” Versprechen?